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Lars hatte recht…

Dieser Eintrag stammt von Theo Am Mittwoch, 17. Dezember 2008 @ 09:08 (CET) In Allgemein | 14 Kommentare

und glücklicherweise nicht st ;)

Aber was ist bis jetzt passiert - nix! Wir waren gestern mal im T-Punkt vorbei schauen, weil ja nun schon ein zwei Tage ins Land gezogen sind, und nach einiger Wartezeit konnte die Dame auch eine Information heraus bekommen. Der Vorgang (also mein Schreiben) wurde als abgeschlossen gekennzeichnet und nicht weiter bearbeitet.

Heißt soviel wie… es gibt zwar kein Entertain Basic mit den mindestens notwendigen 16kbit/s und deswegen kümmern wir uns nicht weiter drum und schreiben auch nichts zum Thema Umzug - der Kunde wird das schon vergessen! Und das wiederum heißt, dass ich langsam doch sauer werde und als nächstes doch mal schaue was der Verbraucherschutz mit seiner Rechtsberatung dazu sagt…


14 Kommentare To "Lars hatte recht…"

#1 Comment By Lars On Mittwoch, 17. Dezember 2008 @ Mittwoch, 17. Dezember 2008

heißt das jetzt, dass die Kündigung akzeptiert wurde und ihr nur nicht bescheid bekommen habt, oder dass sie euren Willen zur Kündigung zur Kenntnis genommen haben, und der Meinung waren, ihr habt das nicht ernsthaft gewollt und somit entschieden, dass euer Schreiben zu ignorieren ist?

#2 Comment By Theo On Mittwoch, 17. Dezember 2008 @ Mittwoch, 17. Dezember 2008

JA lieber Lars, letzters ist der Fall. Sie haben das Schreiben ignoriert, als abgeschlossen erklärt und meinen wohl auch, dass wir auf keinen Fall umziehen, wenn sie nicht reagieren. Jetzt kommt also das, was du favorisiert hast - die unendliche Geschichte zwischen Theo und der Telekom geht weiter ;)

#3 Comment By euerallerlieblingsthieler On Mittwoch, 17. Dezember 2008 @ Mittwoch, 17. Dezember 2008

tja, pech für euch, glück für uns!! da gibts endlich wieder was zu lesen!!

#4 Comment By euerallerlieblingsthieler On Mittwoch, 17. Dezember 2008 @ Mittwoch, 17. Dezember 2008

und natürlich teile ich euren schmerz!!!

#5 Comment By Theo On Mittwoch, 17. Dezember 2008 @ Mittwoch, 17. Dezember 2008

GRrrrrP! Also ich glaube ich muss mich das nächste mal in Dresden wieder bei dir einquartieren und dann ordentlich was trinken, um mich passend zu revanchieren :P - und es ist trotzdem nervig, auch wenn es fast so zu erwarten war. Warum kann denn mit dem Spaßverein nicht mal irgendwas einfach funktionieren?

#6 Comment By euerallerlieblingsthieler On Mittwoch, 17. Dezember 2008 @ Mittwoch, 17. Dezember 2008

weils sonst kein spaßverein wäre und wir (also wir, nicht du) nix zu lachen hätten. darum! und jetzt hälste uns bitte auf dem laufenden (mehrmals täglich update)!

#7 Comment By Theo On Donnerstag, 18. Dezember 2008 @ Donnerstag, 18. Dezember 2008

So, hier das neue Schreiben… mal sehen was sie da sagen:

Sehr geehrte Damen und Herren,

In meinem Schreiben vom 24.11.2008, dessen Eingang und Bearbeitung Sie mir, nicht wie gewünscht, nicht bestätigt und intern als abgeschlossen erklärt haben (Information der Mitarbeiter des T-Punktes Lange Strasse 15 in Oldenburg vom 16.12.2008), habe ich um außerordentliche Kündigung unseres Telefonanschlusses gebeten. Folgende Gründe wurden dazu aufgeführt:

•Meine Frau und ich ziehen zum 01. Januar 2009 aufgrund von Nachwuchs in eine größere Wohnung.
•Laut Auskunft Ihrer Gesellschaft ist ein Umzug unseres Telekom Anschlusses (blablabla, Entertain Basic mit DSL 16000) nicht möglich.
•Die Anschrift der neuen Wohnung lautet: Kortjanweg 7, 26125 Oldenburg (Kopie des unterschriebenen Mietvertrages lag als Anlage bei).
•Als „Kulanzangebot“ wurde unterbreitet, dass wir einen neuen Zweijahresvertrag abschließen für ein Call&Surf Comfort (DSL 3000) abschließen könnten.

Gemäß BGB §314 ist bei bekanntwerden von wichtigen Gründen eine außerordentliche Kündigung eines Dauerschuldverhältnisses zulässig. Der außerordentliche Grund tritt in unserem Fall ein, da, wie ebenfalls schon erwähnt, Nachwuchs zu erwarten ist und wir in einer größere Wohnung (mit Kinderzimmer!) umziehen müssen. Laut aktueller Rechtssprechung ergibt sich der Anspruch zum einen aus dem Vertrag zwischen dem Pro-vider und dem Verbraucher. Ggf. kann auch ein Schadensersatzanspruch des Providers gem. § 314 Abs. 4 iVm. § 280 Abs. 1 BGB in Betracht kommen. Ein Verschulden des Verbrauchers wird vermutet. Dies gilt jedoch nicht, wenn der Umzug berufsbedingt oder bspw. aus familiären Gründen stattfand. (vgl. hierzu die Entscheidung des BVerfG zum Schutz der Familie ). In diesem Fall liegen eindeutig familiäre Gründe vor, die den Umzug notwendig machen, obwohl zu Vertragsbeginn der anstehende Umzug nicht be-kannt war.

Die Option des Umzuges des Anschlusses haben wir natürlich in Betracht gezogen, aber es wurde wiederholt von Mitarbeitern Ihrer Gesellschaft bestätigt, dass ein Umzug des Anschlusses mit dem Entertain Basis Paket in die Wohnung Kortjanweg 7 nicht möglich ist, da eine Grundvoraussetzung dazu die Verfügbarkeit von DSL 16000 darstellt.

Ich erwarte eine Bestätigung dieses Schreibens und Vorschläge oder Alternativen zur Klärung des Problems sobald als möglich, jedoch bis spätestens 12. Januar 2009. Ich wiederhole jedoch hiermit, dass eine Verlängerung des Vertrages auf erneute zwei Jahre keine Alternative darstellt!

Für die Zeit ohne Telefon und Internetanbindung erwarte ich ebenfalls einen für mich ak-zeptablen Vorschlag, wie mit den anfallenden Gebühren zu verfahren ist, da laut Angaben der Telefonhotline und der T-Punkt-Mitarbeiter sollte eine Frist von einem Monat völlig ausreichend sein. Durch die entstandene Verzögerung, da sich scheinbar kein Mitarbeiter Ihrer Gesellschaft dafür zuständig gefühlt hat eine Angabe über den Status des Schreibens vom 24.11.2008 (trotz ausdrücklicher Bitte in dem Schreiben) an mich weiterzuleiten, um mögliche Alternativen anzubieten. Die Beauftragung des Umzuges war, wie schon mehr-fach erwähnt, durch die Mitarbeiter des T-Punktes nicht möglich!

Mit freundlichen Grüßen
Michael Weigel-Jech

#8 Comment By Lars On Donnerstag, 18. Dezember 2008 @ Donnerstag, 18. Dezember 2008

Ein würdiger Nachfolgebrief!!! Und Du meinst, ein Standard-Telekommitarbeiter versteht Deine Formulierungen? Ich zumindest hatte bei ersten Lesen einige Verständnisschwierigkeiten. Ich wette ein sächsisches Bier, dass dieser Brief leider (für Dich) und unterhaltender Weise (für die anderen) noch nicht das Ende markiert.

#9 Comment By Theo On Donnerstag, 18. Dezember 2008 @ Donnerstag, 18. Dezember 2008

Hey, du könntest wenigstens ein bissl Hoffnung machen… den Brief soll ja auch der normale Telekom-Mitarbeiter an den Cehf abgeben. ICh habe einfach keinen Nerv mich zu lange damit aufzuhalten, also dachte ich, dass es nur eine Vorstufe zur Drohung mit dem Anwalt gibt :( Mal sehen… es ist aber eine Frist drin ;) sowas soll ja angeblichsehr wichtig sein.

#10 Comment By Theo On Freitag, 19. Dezember 2008 @ Freitag, 19. Dezember 2008

So, ich habe die Lesbarkeit der finalen Version ein wenig erhöht, so dass das wohl auch ein Standard-Mitarbeiter erfassen könnte, oder zumindest sein Kollege ;)

#11 Comment By Tweety On Freitag, 19. Dezember 2008 @ Freitag, 19. Dezember 2008

Hm da stellt sich mir die Frage, ob das einer von dem Haufen überhaupt verstehen will. :-D

Ohne dir die Hoffnung nehmen zu wollen, aber ich hab schon von ganz anderen Fällen mit der Telekom gehört. Da ist euer Fall ja gornix (*kopfeinzieht*).

Haste den Brief wenigstens per Einschreiben geschickt? Einschreiben mit Unterschreiben natürlich, damit dort auch ein weiterer Mitarbeiter seinen Job behält. ;-)

#12 Comment By Theo On Freitag, 19. Dezember 2008 @ Freitag, 19. Dezember 2008

Das wird dann noch per einschreiben mit rückschein verschickt… ja… wie das erste schreiben… wie alle wichtigen sachen bei dem rotzverein… arghhhhhh

#13 Comment By Tweety On Freitag, 19. Dezember 2008 @ Freitag, 19. Dezember 2008

gibt einem zwar nur die sicherheit, dass sie einen brief ni ganz leugnen können aber immerhin.


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